Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der nachfolgend PRÄDAG genannten PRÄDAG GmbH, Alt Nowawes 61, 14482 Potsdam
§1 Allgemeines, Kundenkreis
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungsverträge aufgrund von Bestellungen, bzw. Buchungen unserer Kunden über unsere Webseite www.prädag.com (nachfolgend „Webseite“) sowie Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungsverträge, die per Telefon, Telefax oder auf postalischem Weg geschlossen werden, unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
(2) Das Angebot auf unserer Webseite richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
§2 Vertragsschluss, Widerrufsrecht und Verhinderung des Kunden
(1) Vertragsschluss über das Onlinebuchungsformular
(a) Unsere Angebote auf unserer Webseite, die über das Onlinebuchungsformular angenommen werden können, sind rechtsverbindliche Angebote unsererseits.
(b) Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ über das Onlinebuchungsformular auf der Webseite, nimmt der Kunde das verbindliche Angebot der PRÄDAG für die Buchung des betreffenden Lehrganges verbindlich an. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande (Vertragsschluss).
Die Annahme des Angebots erfordert, dass der Kunde zuvor die persönlichen Daten angibt und diese AGB akzeptiert.

(2) Vertragsschluss per Fax, E-Mail oder Post
Sendet der Kunde die Anmeldung (z.B. durch Nutzung des auszudruckenden Anmeldeformulars oder in Textform formlos) per Fax, per Email oder per Post an die PRÄDAG, dann stellt dieses Vertragsangebot ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn die PRÄDAG das Vertragsangebot des Kunden verbindlich annimmt und diese Annahme dem Kunden gegenüber mitteilt.
(3) Widerruf
Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, die Annahme des Vertragsangebotes gemäß vorstehendem Absatz 1 und sowie sein Vertragsangebot gemäß vorstehendem Absatz 2 nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung gem. §4 Abs. 1 dieser AGB zu widerrufen.
(4) Verhinderung des Kunden
Die Lehrgangsgebühren sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der Kunde auf Grund Urlaubs, berufsbedingter Gründe, oder aufgrund von Umständen, die der Kunde selbst beeinflussen kann, nicht im Stande ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Zahlt der Kunde die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig oder nimmt er am Lehrgang nicht teil, so bleibt die Zahlungspflicht des Kunden für den gebuchten Lehrgang dennoch in voller Höhe bestehen.
§3 Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
(1) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PRÄDAG GmbH c/o PRÄDAG, Alt Nowawes 61, 14482 Potsdam, office@praedag.com, ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Falle werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Im Fall eines Vertrages über die Lieferung von ausschließlich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, erlischt Ihr Widerrufsrecht, sobald wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, vorausgesetzt, dass Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
(2) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
PRÄDAG, Alt Nowawes 61, 14482 Potsdam, Email: office@praedag.com • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§5 Zahlungsarten, Abtretung, Fälligkeit, enthaltene Leistungen
(1) Preise
Es gelten die Preisangaben der jeweils aktuellen Angebote.
(2) Zahlungsarten bei Buchung über das Onlinebuchungsformular
Die Lehrgangsgebühr kann – soweit über das Onlinebuchungs-formular gem. §2 Abs. 1 dieser AGBs gebucht wurde – per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung gezahlt werden.
• Eine Zahlung per Lastschrift ist nur von Konten innerhalb der Europäischen Union möglich.

(3) Einzug der Forderungen
Wenn der Kunde über das Onlineformular bucht und dabei als Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren wählt, zieht die PRÄDAG die Forderung sodann beim Kunden ein. Mit der Auswahl der entsprechenden Zahlungsart im Buchungsprozess stimmt der Kunde der Einziehung zu.
(4) Zahlungsart Überweisung
Wenn der Kunde über das Onlinebuchungsformular bucht und dabei als Zahlungsart Überweisung auswählt, ist die Zahlung nach Annahme des Angebotes per Überweisung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich ist dabei das Datum des Zahlungseinganges.

(5) Zahlungsart bei anderweitigen Buchungsarten
Bei anderweitigen Vertragsschlüssen gem. §2 Abs. 2 ist die Zahlung nach Annahme des Angebotes per Überweisung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich ist dabei das Datum des Zahlungseinganges.
(6) Fälligkeit
Die Lehrgangsgebühr ist bei der Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren direkt nach Vertragsschluss sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig und ist bei der Zahlungsart Überweisung (gem. Absatz 4 und 5) mit Zugang der Rechnung fällig.

(7) Enthaltene Leistungen
Die aktuellen Lehrgangsgebühren sind der Homepage der PRÄDAG zu entnehmen. In den Lehrgangsgebühren sind, sofern nicht anders angegeben, die Gebühren für Prüfungen (ausgenommen Nachprüfungen) und Lehrgangsmaterialien bereits inbegriffen. Nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind Kosten für die Anfahrt, die Unterkunft und die Verpflegung.
§6 Verzug, Mahnkosten, Aufrechnung, abweichende Rechnungsanschrift
(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. ab Verzugsbeginn zu zahlen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kommt der Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet, wobei der Kunde auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wird. Eine gesonderte Mahnung muss nicht versandt werden. Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Unabhängig hiervon kann der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden.
Die Mahnkosten, die vom Kunden im Verzugsfall zu tragen sind, betragen ab der 2. Zahlungserinnerung pauschal 5,-€. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Dabei werden gegebenenfalls die vorstehenden Zahlungen in Anrechnung gebracht.
(2) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Der Kunde hat bei der Buchung des Lehrgangs die Möglichkeit, einen vom Lehrgangsteilnehmer abweichenden Rechnungsempfänger anzugeben. Sollte der PGC bis zur Fälligkeit der Kursgebühr keine schriftliche Kostenübernahme des angegebenen Rechnungsempfängers vorliegt, so ist die volle Lehrgangsgebühr vom angemeldeten Lehrgangsteilnehmer zu bezahlen.

§7 Änderung von Terminen, Lehrgangsorten, Referenten oder Inhalten, Absage von einzelnen Lehrgängen
(1) Die PRÄDAG behält sich die Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Lehrgangsortes, des Programm- und Zeitablaufes sowie der Referenten vor. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen behält sich die PRÄDAG auch die Anpassung von Lehrinhalten vor, soweit die Anpassung unter Abwägung der Interessen des Kunden zumutbar ist und hiermit keine wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte verbunden sind.
Diese Änderungen führen auf Seiten des Kunden weder zu einem Rücktritts-, noch zu einem Minderungsrecht.
Ebenso ist die ersatzlose Streichung von Lehrgängen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit bzw. Ausfall der Referenten vorbehalten.
(2) Die bereits entrichtete Lehrgangsgebühr wird im Falle des Lehrgangsausfalles zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden in den in Absatz 1 genannten Fällen ausgeschlossen.
(3) Die Teilnehmer werden im Falle von absehbaren Lehrgangsausfällen oder Lehrgangsortwechseln so rechtzeitig wie möglich informiert. Dies ist bei der Buchung von Unterkünften sowie von Flug- oder Bahntickets zu beachten. Vom Kunden sind bei der Buchung Möglichkeiten einer kurzfristigen Kontaktaufnahme (Email oder Telefonnummer) anzugeben, unter der er in dringenden Fällen (Absagen, Terminänderungen, Lehrgangsortwechsel etc.) erreichbar ist. Sollten diese nicht oder falsch angegeben werden, ist die PRÄDAG nicht für daraus entstehende Schäden haftbar.
(4) Die PRÄDAG haftet nicht für Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder für sonstige Schäden, die durch die Absage eines Lehrganges, einzelner Termine oder einen Referentenwechsel entstehen.
§9 Lehrgangsmaterialien und Zertifikate, Haftungsausschluss
(1) Die Aushändigung der Lehrgangsmaterialien erfolgt zu Beginn des Lehrganges. Abschlusszertifikate werden nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges vergeben.
(2) Die PRÄDAG übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die PRÄDAG, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§10 Urheberrecht an Lehrgangsmaterialien
Nachdruck, Verbreitung, Weitergabe oder Vervielfältigung auch einzelner Teile der Lehrgangsmaterialien sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der PRÄDAG gestattet. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Der PRÄDAG steht das alleinige und ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht an den Lehrgangsmaterialien zu.
§11 Haftung
(1) Eine vertragliche oder außervertragliche Schadenersatzpflicht der PRÄDAG besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Zusätzlich haftet die PRÄDAG auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
(2) Die Haftung ist im einzelnen Haftungsfall auf den Auftragswert für jeden nachgewiesenen Schadensfall begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 und 2) gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der PRÄDAG .
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 bis 3) gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit eine Haftung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist, wie bspw. bei Garantie, nach dem ProdHaftG oder dem FernUSG.
(5) Soweit die Tätigkeit der PRÄDAG auf die Vermittlung eines Dienstleisters gerichtet ist, beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich auf diese Vermittlungstätigkeit. Die PRÄDAG haftet nicht für die Ausführung der vermittelten Dienstleistung und nicht für Schäden, die der Dienstleister in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Eine etwaige Haftung der PRÄDAG für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
(6) Die PRÄDAG haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel bei der Erfüllung der Leistungen die auf höherer Gewalt, Kriegsereignissen, Überschwemmungen, Aufruhr, Explosion, terroristischen Akten, Repressalien, Einschränkungen des freien Personen- und Warenverkehrs, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen, radioaktiven Einflüssen, Beschlagnahmen oder Verfügungen von hoher Hand beruhen.
§14 Hinweis auf Streitbeilegung durch Onlineplattform
Ab dem 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden. Diese Plattform wird durch die Europäische Union eingerichtet und ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ erreichbar. Die Nutzung der Online-Plattform ist nicht zwingend und nicht verpflichtend. Folglich steht es Verbrauchern frei, Ansprüche ohne vorherige Nutzung der OS-Plattform gerichtlich geltend zu machen. Für Verbraucherstreitigkeiten mit der PRÄDAG ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de) zuständig. Die PGC ist gemäß § 37 VSBG verpflichtet, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Der zwischen der PRÄDAG und dem Kunden zustande kommende Vertrag unterliegt, vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand Konstanz (Deutschland) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Bei Lehrgängen, die überwiegend oder ganz im Wege des Fernunterrichts gehalten werden, ist gemäß § 26 Abs. 1 FernUSG das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Bei Unwirksamkeit einer der o.g. Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit/Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Wirksamkeit, sofern sie nicht nachweislich individuell erfolgt sind.

Stand: Dezember 2019